Zeltverleih Dörr  
  Nutzungs- und Gebührenordnung für Zelte und Zubehör  
  1) Allgemeine Bedingungen  
  Ob Privatleute, Firmen, Vereine oder Verbände jeder kann bei uns mieten oder kaufen.
Vereine und Verbände (Hilfsorganisationen wie DRK, THW, Feuerwehr usw.)
und solche die sich für Kinder und Jugendarbeit einsetzen, werden bei entsprechendem Nutzungswunsch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten besonders berücksichtigt.
 
  2) Reservierung von Zelten und Materialien  
  Vormerkungen von Zelten und Materialien können mit uns unter Angabe des Verwendungszweckes vereinbart werden.
Ausliefer und Rückgabetermin werden bekannt gegeben.
 
  3) Vermietzeiträume  
  Der Vermietzeitraum ist so einzuhalten wie er beantragt wurde. Ausgabe und Annahmezeiten sind einzuhalten.
Die schriftlich bestätigten Vermietzeiträume sind im Interesse anderer Nutzer genau einzuhalten.
Bei Überschreitung siehe 8 Abs.2.
 
  4) Transport  
 

Der Transport wird im Normalfall von uns übernommen, er kann aber auch von dem Kunden übernommen werden.

 
  5) Mietgebühren  
  Bitte Fragen Sie uns, wir werden ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot machen  
  6) Schäden oder Beanstandungen  
  Eventuelle Schäden, Beanstandungen oder Verluste sind unverzüglich dem Besitzer zu melden.  
  7) Haftung  
 

7.1) Der Nutzer haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden die bei Gebrauch, Transport oder Lagerung der Gegenstände und bei Überschreitung des Vermietzeitraumes entstehen.

7.2) Es besteht kein Anspruch auf zur Verfügungsstellung von Ersatzmaterialien,
wenn der Vermieter die Gegenstände aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund verspäteter Rückgabe
oder Beschädigung durch den Vormieter nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann.

 
  8) Bedingung zur Haftung  
 

8.1) Werden Zelte, Materialien verdreckt, defekt oder unvollständig zurückgegeben ,
wird pro Zelt oder Materialie eine Gebühr erhoben. Entstandene Kosten (z.B. für Reinigung oder Reparatur)
werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.2) Bei Überschreitung des vereinbarten Vermietzeitraues ohne Einverständniserklärung des Vermieters, werden mögliche Regressansprüche oder Kosten, die dem Nachmieter entstanden sind, dem Mieter in Rechnung gestellt.