Zeltverleih Dörr | ||
Nutzungs- und Gebührenordnung für Zelte und Zubehör | ||
1) Allgemeine Bedingungen | ||
Ob Privatleute, Firmen, Vereine oder Verbände jeder kann bei uns mieten oder kaufen. Vereine und Verbände (Hilfsorganisationen wie DRK, THW, Feuerwehr usw.) und solche die sich für Kinder und Jugendarbeit einsetzen, werden bei entsprechendem Nutzungswunsch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten besonders berücksichtigt. |
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2) Reservierung von Zelten und Materialien | ||
Vormerkungen von Zelten und Materialien können mit uns unter Angabe des Verwendungszweckes vereinbart werden. Ausliefer und Rückgabetermin werden bekannt gegeben. |
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3) Vermietzeiträume | ||
Der Vermietzeitraum ist so einzuhalten wie er beantragt wurde. Ausgabe und Annahmezeiten sind einzuhalten. Die schriftlich bestätigten Vermietzeiträume sind im Interesse anderer Nutzer genau einzuhalten. Bei Überschreitung siehe 8 Abs.2. |
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4) Transport | ||
Der Transport wird im Normalfall von uns übernommen, er kann aber auch von dem Kunden übernommen werden. |
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5) Mietgebühren | ||
Bitte Fragen Sie uns, wir werden ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot machen | ||
6) Schäden oder Beanstandungen | ||
Eventuelle Schäden, Beanstandungen oder Verluste sind unverzüglich dem Besitzer zu melden. | ||
7) Haftung | ||
7.1) Der Nutzer haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden die bei Gebrauch, Transport oder Lagerung der Gegenstände und bei Überschreitung des Vermietzeitraumes entstehen. 7.2) Es besteht kein Anspruch auf zur Verfügungsstellung von Ersatzmaterialien, |
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8) Bedingung zur Haftung | ||
8.1) Werden Zelte, Materialien verdreckt, defekt oder unvollständig zurückgegeben , 8.2) Bei Überschreitung des vereinbarten Vermietzeitraues ohne Einverständniserklärung des Vermieters, werden mögliche Regressansprüche oder Kosten, die dem Nachmieter entstanden sind, dem Mieter in Rechnung gestellt. |
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